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Vererben oder Schenken

Älteres Paar

Die Entscheidung zwischen Verschenken und Vererben muss gut bedacht werden

Wer Vermögen besitzt, stellt sich früher oder später die Frage: Soll ich mein Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenken oder lieber erst vererben? Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Beide Möglichkeiten bieten Vorteile, bergen aber auch Risiken. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der familiären Situation, dem Vermögen und den persönlichen Zielen ab.

Gerade bei Immobilien, Unternehmen oder größeren Geldvermögen können rechtzeitige Gestaltungen erhebliche steuerliche und rechtliche Vorteile bringen. Gleichzeitig müssen Pflichtteilsrechte , Rückforderungsmöglichkeiten und die eigene finanzielle Absicherung berücksichtigt werde

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Testamente verfassen

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen Dokumente zu verfassen, die dafür Sorgen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tode so verwendet wird, wie Sie es sich wünschen. Im Testament legen Sie fest, wer Ihre Erben sind und können außerdem genau Verfügen, wie ein Erbe mit dem Vermögen verfahren muss.

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Schenkungen beurkunden

Bei großen Vermögen lohnt es sich in der Regel, einen Teil des Vermögens zu Lebzeiten zu verschenken. Als Rechtsanwalt achte ich darauf, dass Sie einen eindeutige Schenkungsurkunde verfassen, um sicher zu stellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinn verwendet wird.

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Pflichtteil beachten

Weder beim Verfassen des Testaments noch beim Verschenken müssen Sie an ein Pflichtteil denken. Um zu vermeiden, dass Beschenkte oder Erben mit Ansprüchen einen zum Pflichtteil berechtigten konfrontiert werden, sollten Sie sich aber mit den Thema befassen.

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Ich berate Sie zum Thema Schenken oder Vererben

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ich erörtere mit Ihnen die Optionen.

Ich helfe Ihnen mit meinem Rat

Die wichtigsten Informationen

Die Vorteile einer Schenkung

Eine Schenkung ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Dadurch können Sie selbst bestimmen, wer welchen Vermögenswert erhält und unter welchen Bedingungen.

Vorteile einer Schenkung sind unter anderem:

  • Nutzung der Schenkungsteuerfreibeträge mehrfach im Abstand von zehn Jahren
  • schrittweise Vermögensübertragung
  • Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten
  • frühzeitige Unternehmensnachfolge
  • Unterstützung der Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten
  • Gestaltungsmöglichkeiten durch Nießbrauch oder Wohnrecht

Wer beispielsweise eine Immobilie verschenkt und sich ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehält, kann das Haus weiterhin nutzen oder Mieteinnahmen erhalten.

Die Nachteile einer Schenkung

Mit einer Schenkung verliert der Schenker grundsätzlich sein Eigentum. Deshalb sollte eine Vermögensübertragung niemals unüberlegt erfolgen.

Mögliche Nachteile sind:

Verlust der Verfügungsmacht
spätere Konflikte innerhalb der Familie
Pflichtteilsergänzungsansprüche
Rückforderung oft nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich
Gefahr der eigenen finanziellen Einschränkung

Besonders problematisch kann es werden, wenn sich die familiären Verhältnisse später ändern oder das Verhältnis zum Beschenkten zerbricht.

Die Vorteile einer Vererbung

Wer Vermögen erst mit dem Tod überträgt, bleibt bis zuletzt uneingeschränkter Eigentümer.

Dies bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • vollständige Kontrolle über das Vermögen
  • Änderungen des Testaments jederzeit möglich
  • keine wirtschaftliche Abhängigkeit von den Erben
  • flexible Anpassung an veränderte Lebensumstände

Durch ein sorgfältig gestaltetes Testament oder einen Erbvertrag lassen sich viele spätere Streitigkeiten vermeiden.

Die Nachteile einer Vererbung

Wer ausschließlich auf die gesetzliche Erbfolge vertraut, riskiert unerwünschte Ergebnisse.

Häufige Probleme sind:

  • Erbengemeinschaften mit erheblichem Streitpotenzial
  • Pflichtteilsansprüche
  • steuerliche Nachteile
  • langwierige Nachlassabwicklung
  • fehlende Einflussmöglichkeiten nach dem Erbfall

Gerade Immobilien müssen manchmal verkauft werden, um Pflichtteilsansprüche auszuzahlen oder eine Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen.

Pflichtteilsrecht spielt oft eine entscheidende Rolle

Viele Schenkungen erfolgen in der Hoffnung, spätere Pflichtteilsansprüche zu vermeiden. Ganz so einfach ist es jedoch nicht.

Schenkungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Maßgeblich sind insbesondere die sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüche. Dabei wird geprüft, wann die Schenkung erfolgt ist und ob sie innerhalb bestimmter Fristen noch zu berücksichtigen ist.

Eine rechtzeitige rechtliche Beratung kann helfen, unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte frühzeitig berücksichtigen

Nicht nur das Erbrecht, sondern auch das Steuerrecht spielt eine wichtige Rolle.

Je nach Verwandtschaftsgrad gelten unterschiedliche Freibeträge. Diese können durch eine geschickte Gestaltung mehrfach genutzt werden. Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen lassen sich dadurch erhebliche Steuerbelastungen vermeiden.

Eine rechtliche Gestaltung sollte deshalb immer auch die steuerlichen Folgen berücksichtigen.

Jede Familie braucht eine individuelle Lösung

Ob Schenkung oder Vererbung sinnvoller ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Entscheidend sind unter anderem:

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schafft Rechtssicherheit und hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden. Mit einer individuell abgestimmten Gestaltung lassen sich familiäre Konflikte häufig verhindern und Vermögen langfristig sichern.

Erklärung der wichtigsten Begriffe

  • Erblasser: Jede verstorbene natürliche Person, die einen Nachlass hinterlässt, ist eine Erblasser. Es ist unerheblich, ob er testamentarisch, erbvertraglich oder nach gesetzlicher Erbfolge vererbt wird. Wichtig: Nur natürliche Personen werden als Erblasser bezeichnet.
  • Erbe: Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Tode einer anderen Person deren Vermögen übergeht. Wenn es nur einen Erben gibt, wird er auch als Alleinerbe bezeichnet.
  • Erbengemeinschaft: Wenn der Nachlass auf mehrere Personen übergeht entsteht einen Erbengemeinschaft.
  • Miterben: Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft werden als Miterben bezeichnet.
  • Nacherben: Ein Erblasser kann bestimmen wer die Erbschaft nach dem Tod des Erben oder wenn dieser die Erbschaft ausschließt erhält. Diese Person wird als Nacherbe bezeichnet.
  • Nachlass: Das Vermögen des Erblassers, das als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen übergeht wird als Nachlass bezeichnet.
  • Erbschaft: Der Teil des Nachlasses der auf einen konkreten Erben übergeht wird als Erbschaft bezeichnet. Beispiel: Die Erbengemeinschaft verteilt den Nachlass. Jeder Miterbe erhält eine Anteil, die Erbschaft.
  • Vermächtnis: Zuwendung eines Vermögensvorteils durch Testament oder Erbvertrag, ohne den Begünstigten als Erben einzusetzen, werden als Vermächtnis bezeichnet.
  • Erbfolge: Die Erbfolge legt fest wer nach dem Tod des Erblasser automatisch zum Erben wird, ohne einen Handlung vornehmen zu müssen. Es besteht lediglich die Möglichkeit das Erbe auszuschließen.
  • Gewillkürte Erbfolge: Wenn es eine Verfügung (beispielsweise Testament, Erbvertrag) des Erblasser gibt wird von einer gewillkürten Erbfolge gesprochen.
  • Gesetzliche Erbfolge: Wenn keine gewillkürte Erbfolge vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese ist auch ausschlaggebend für eventuelle Ansprüche auf einen Pflichtteil.
  • Pflichtteil: Das Gesetz legt fest, dass nahen Angehörigen ein Mindestanspruch auf einen Teil des Nachlasses zusteht.