Wenn ein naher Angehöriger stirbt, stellt sich oft die Frage nach dem Erbe. Nicht selten sorgt das Testament für Überraschungen – manchmal auch für Enttäuschungen. Kinder, Ehepartner oder andere Angehörige erfahren, dass sie enterbt wurden oder weniger erhalten, als sie erwartet hatten. Doch nicht jeder muss das klaglos hinnehmen. Das deutsche Erbrecht kennt den sogenannten Pflichtteil – eine gesetzlich geschützte Mindestbeteiligung am Nachlass.
Rechtsanwalt Kirchhoff aus Berlin, spezialisiert auf Erbrecht und Pflichtteilsrecht, erklärt, wer unbedingt prüfen sollte, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht, wie hoch dieser Anspruch ist und wie man ihn durchsetzt.
Der Pflichtteil stellt sicher, dass bestimmte Angehörige nicht vollständig enterbt werden können. Anspruchsberechtigt sind:
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Beispiel: Wäre ein Kind nach der gesetzlichen Erbfolge zu 25 % am Nachlass beteiligt, steht ihm als Pflichtteil mindestens 12,5 % in Geld zu.
Wichtig: Der Pflichtteil wird immer in Geld ausgezahlt. Immobilien, Wertgegenstände oder Firmenanteile müssen auf Wunsch des Berechtigten in Geldwert umgerechnet werden.
Pflichtteilsansprüche betreffen viele Menschen, oft ohne dass sie es wissen. Typische Fälle sind:
In all diesen Fällen sollten Betroffene ihren Anspruch auf Pflichtteil prüfen lassen – denn oft stehen ihnen erhebliche Geldsummen zu.
Die Höhe hängt von der gesetzlichen Erbquote ab. Zur Berechnung werden folgende Schritte durchgeführt:
1.Ermittlung der gesetzlichen Erben (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern).
2.Berechnung des gesetzlichen Erbteils nach BGB.
3.Halbierung dieses Anteils – daraus ergibt sich der Pflichtteil.
Beispiel:
Ein Verstorbener hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder. Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält die Ehefrau die Hälfte, die beiden Kinder jeweils ein Viertel. Wird ein Kind enterbt, steht ihm als Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu – also 12,5 % des gesamten Nachlasses.
Viele Betroffene glauben, dass Banken, Nachlassgerichte oder Erben den Pflichtteil automatisch berücksichtigen. Das ist ein Irrtum.
Pflichtteilsansprüche müssen aktiv geltend gemacht werden.
Dazu gehört:
Pflichtteilsansprüche sind oft komplex. Gerade wenn Immobilien, Firmenanteile oder größere Vermögen im Spiel sind, kommt es schnell zu Auseinandersetzungen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin wie Kirchhoff kann:
Rechtsanwalt Kirchhoff betont:
„Viele Mandanten wissen gar nicht, dass sie einen Pflichtteil beanspruchen können. Wer enterbt wurde oder deutlich weniger bekommt, sollte seine Rechte unbedingt prüfen lassen.“
Eine Mandantin wandte sich an Rechtsanwalt Kirchhoff, nachdem sie durch das Testament ihres Vaters komplett leer ausgegangen war. Ihr Bruder sollte Alleinerbe einer Immobilie in Berlin werden. Nach Prüfung stellte sich heraus, dass ihr als Tochter ein Pflichtteil in Höhe von rund 150.000 Euro zustand. Ohne anwaltliche Hilfe hätte sie diesen Anspruch nicht durchsetzen können.
Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Wer zu lange wartet, verliert sein Recht unwiderruflich. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
H2. Pflichtteil rechtzeitig prüfen lassen
Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Besonders Kinder, Ehepartner und Eltern sollten nach einem Todesfall prüfen lassen, ob ihnen ein Pflichtteil zusteht. Da Ansprüche nicht automatisch erfüllt werden und die Durchsetzung oft kompliziert ist, ist professionelle Unterstützung entscheidend.
Rechtsanwalt Kirchhoff in Berlin ist auf Pflichtteilsrecht und Erbrecht spezialisiert. Er berät Mandanten umfassend, setzt Auskunftsansprüche durch und sorgt dafür, dass Betroffene ihren gesetzlichen Anspruch erhalten.
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