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Schenkung sind eine sinnvolle Option, um Steuern zu sparen

Wer ein größeres Vermögen besitzt, sollte überlegen, wie er durch Schenkungen erreicht, dass im Erbfall geringere Erbschaftsteuer anfällt. Sowohl für das Erbe als auch für Schenkungen gibt es Freigrenzen, die eine steuerfreie Übertragung ermöglichen. Wir beraten Sie auch, wenn eine Geschenk zurückgegeben werden soll, denn dies ist nicht von der Schenkungssteuer befreit.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

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