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Vererben oder Schenken

Älteres Paar

Die Entscheidung zwischen Verschenken und Vererben muss gut bedacht werden

Eine Schenkung zu Lebzeiten hat viele Vorteile. Der Beschenkte kann schon zu Lebzeiten über Vermögenswerte verfügen und hat dadurch oft die Möglichkeit sich selbst etwas zukunftsträchtiges Aufzubauen. Außerdem kann eine Schenkung dazu beitragen Steuern zu sparen. Sie birgt aber auch das Risiko, dass der Beschenkte das Vermögen nicht im Sinne des Schenkenden verwendet. Außerdem kann ein Geschenk, bei dem Sie nicht an die gesetzliche Erbfolge denken durchaus zu Ansprüchen eines zum Pflichtteil Berechtigten führen. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen die Optionen aus allen erdenklichen Blickwinkeln zu betrachten und rechtssichere Dokumente aufzusetzen.

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Testamente verfassen

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen Dokumente zu verfassen, die dafür Sorgen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tide so verwendet wird, wie Sie es sich wünschen. Im Testament legen Sie fest, wer Ihre Erben sind und können außerdem genau Verfügen, wie ein Erbe mit dem Vermögen verfahren muss.

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Schenkungen beurkunden

Bei großen Vermögen lohnt es sich in der Regel, einen Teil des Vermögens zu Lebzeiten zu verschenken. Als Rechtsanwalt achte ich darauf, dass Sie einen eindeutige Schenkungsurkunde verfassen, um sicher zu stellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinn verwendet wird.

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Pflichtteil beachten

Weder beim Verfassen des Testaments noch beim Verschenken müssen Sie an ein Pflichtteil denken. Um zu vermeiden, dass Beschenkte oder Erben mit Ansprüchen einen zum Pflichtteil berechtigten konfrontiert werden, sollten Sie sich aber mit den Thema befassen.

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Ich berate Sie zum Thema Schenken oder Vererben

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ich erörtere mit Ihnen die Optionen.

Ich helfe Ihnen mit meinem Rat

Die wichtigsten Informationen

Für das “Geben mit warmer Hand”, wie es der Volksmund gerne nennt, spricht, dass Sie viele Vermögenswerte nicht mehr brauchen. Sie haben sich gut abgesichert und wollen nichts neues mehr aufbauen. Ihre Kinder oder Enkel stehen am Anfang ihres Lebensweges und können sich mit dem Vermögen eine eigene Existenz aufbauen. Aber Sie wissen nicht was die Zukunft bringt. Vielleicht brauchen Sie Ihr Vermögen doch noch selbst oder die Beschenkten verwendet es anders als versprochen.

Auch erbrechtliche Faktoren müssen Sie bedenken. Wer laut gesetzlicher Erbfolge mit einem ansehnlichen Erbe rechnet, wird nicht begeistert sein, wenn Sie Vermögen an andere Personen verschenken. Oft kann das sogar zu einem Anspruch auf einen höheren Pflichtteil führen. Die Probleme sind bei Schenkungen und beim Verfassen von Testaments sehr ähnlich. Sinnvollerweise berücksichtigen Sie immer alle Ansprüche, die ein Pflichtteilsberechtigter gegenüber den Erben oder einem Beschenkten hat.

Steuerliche Aspekte

Nahe Verwandte haben recht hohe Freibeträge und müssen daher oft keine Steuern bezahlen. Der Gesetzgeber erfasst bei der Berechnung der Steuer den Wert aller Geschenke innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren und den Wert des Erbes zusammen. Daher sollten Sie regelmäßig im Abstand von 10 Jahren einen Teil Ihre Vermögens an potenzielle Erben verschenken.