Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Vererben oder Schenken

Älteres Paar

Die Entscheidung zwischen Verschenken und Vererben muss gut bedacht werden

Eine Schenkung zu Lebzeiten hat viele Vorteile. Der Beschenkte kann schon zu Lebzeiten über Vermögenswerte verfügen und hat dadurch oft die Möglichkeit sich selbst etwas zukunftsträchtiges Aufzubauen. Außerdem kann eine Schenkung dazu beitragen Steuern zu sparen. Sie birgt aber auch das Risiko, dass der Beschenkte das Vermögen nicht im Sinne des Schenkenden verwendet. Außerdem kann ein Geschenk, bei dem Sie nicht an die gesetzliche Erbfolge denken durchaus zu Ansprüchen eines zum Pflichtteil Berechtigten führen. Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen die Optionen aus allen erdenklichen Blickwinkeln zu betrachten und rechtssichere Dokumente aufzusetzen.

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung im Erbrecht.
  • Schnelle Analyse Ihrer Situation.
  • Wir beraten und vertreten Sie kompetent.
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen.
  • Erstbetreuung auch online möglich.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Testamente verfassen

Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen Dokumente zu verfassen, die dafür Sorgen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tode so verwendet wird, wie Sie es sich wünschen. Im Testament legen Sie fest, wer Ihre Erben sind und können außerdem genau Verfügen, wie ein Erbe mit dem Vermögen verfahren muss.

weiterlesen

Schenkungen beurkunden

Bei großen Vermögen lohnt es sich in der Regel, einen Teil des Vermögens zu Lebzeiten zu verschenken. Als Rechtsanwalt achte ich darauf, dass Sie einen eindeutige Schenkungsurkunde verfassen, um sicher zu stellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinn verwendet wird.

weiterlesen

Pflichtteil beachten

Weder beim Verfassen des Testaments noch beim Verschenken müssen Sie an ein Pflichtteil denken. Um zu vermeiden, dass Beschenkte oder Erben mit Ansprüchen einen zum Pflichtteil berechtigten konfrontiert werden, sollten Sie sich aber mit den Thema befassen.

weiterlesen

Ich berate Sie zum Thema Schenken oder Vererben

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ich erörtere mit Ihnen die Optionen.

Ich helfe Ihnen mit meinem Rat

Die wichtigsten Informationen

Was Sie immer bedenken sollten

Für das “Geben mit warmer Hand”, wie es der Volksmund gerne nennt, spricht, dass Sie viele Vermögenswerte nicht mehr brauchen. Sie haben sich gut abgesichert und wollen nichts neues mehr aufbauen. Ihre Kinder oder Enkel stehen am Anfang ihres Lebensweges und können sich mit dem Vermögen eine eigene Existenz aufbauen. Aber Sie wissen nicht was die Zukunft bringt. Vielleicht brauchen Sie Ihr Vermögen doch noch selbst oder die Beschenkten verwendet es anders als versprochen.

Auch erbrechtliche Faktoren müssen Sie bedenken. Wer laut gesetzlicher Erbfolge mit einem ansehnlichen Erbe rechnet, wird nicht begeistert sein, wenn Sie Vermögen an andere Personen verschenken. Oft kann das sogar zu einem Anspruch auf einen höheren Pflichtteil führen. Die Probleme sind bei Schenkungen und beim Verfassen von Testaments sehr ähnlich. Sinnvollerweise berücksichtigen Sie immer alle Ansprüche, die ein Pflichtteilsberechtigter gegenüber den Erben oder einem Beschenkten hat.

Streit ums Erbe muss nicht sein

Egal ob Sie Vermögensteile verschenken oder vererben, es kann zu eine erbitterten Streut in der Familie kommen. Aus Erfahrung weiß ich, dass oft Missverständnisse der Grund für den Streit sind. Der Gebende möchte sein Vermögen gerecht verteilen und wägt seine Entscheidung unter diese Gesichtspunkt ab. Die Empfänger betrachten den Anteil den sie erhalten oft als Messlatte für die Liebe und Wertschätzung die Ihnen der Geber entgegen bringt. Es hilft, wenn alle Beteiligten miteinander reden.

Ganz wichtig ist, dass der Gebende seine Gründe darlegt und sich mit den Empfänger in einem offenen Gespräch austauscht. Ein Vater vermacht beispielsweise dem Sohn, der durch die Welt reiste und nie etwas von ihm bekommen hat mehr als der Tochter, die bei ihm blieb und sich um ihn kümmerte. Für den Vater ist es ein Ausgleich, weil die Tochter lange Jahre von seinem Geld lebte, sie empfindet es als undankbar, weil der Vater ihre Leistungen nicht anerkennt.

Gemeinsam eine Lösung finden

Sie auszusprechen ist besonders wichtig, wenn Sie neben Bargeld auch Sachwerte wie ein Haus oder eine Firma vererben wollen. In der Rege gibt es hohe emotionale Erwartungen, außerdem müssen Sie die individuellen Neigungen beachten. Nicht jeder Nachkomme freut sich, wenn es das Familienunternehmen leiten soll oder das Elternhau erhält.

Auch der Zeitpunkt des Übergangs auf ist wichtig. Die Übernahme der Firma sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen wenn der Nachkomme mit der Lebensplanung beginnt. Niemand braucht ein Haus, wenn er sich bereits ein Traumhaus gebaut hat. Das sind alle Aspekte, die Sie mit den Nachkommen rechtzeitig erörtern sollten. Ich stehe Ihnen gerne als rechtlicher Berater bei den Gesprächen zu Verfügung.

Steuerliche Aspekte

Nahe Verwandte haben recht hohe Freibeträge und müssen daher oft keine Steuern bezahlen. Der Gesetzgeber erfasst bei der Berechnung der Steuer den Wert aller Geschenke innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren und den Wert des Erbes zusammen. Daher sollten Sie regelmäßig im Abstand von 10 Jahren einen Teil Ihre Vermögens an potenzielle Erben verschenken.