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Testamente rechtssicher verfassen

Siegel

Den letzten Willen eindeutig erklären

Ein Testament auch als “letzter Wille” bezeichnet ist eine Willenserklärung, wie mit dem Vermögen nach dem Tode verfahren werden soll. So einfach es klingt so schwierig ist es in der Praxis. Hinzukommen die vielen Möglichkeiten ein Testament zu verfassen. Sie können beispielsweise ein gemeinsames Testament mit einem Partner verfassen. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht weiß ich, dass die gesetzliche Erbfolge in der Regel nicht ausreicht, um Streit zu vermeiden.

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung im Erbrecht.
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Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Einzeltestamente rechtssicher verfassen

Der Gesetzgeber verlangt lediglich, dass ein Testament eigenhändig verfasst wird, ohne genau festzulegen, auf was Sie achten müssen. Als erfahrener Rechtsanwalt weiß ich, auf was es bei Testamenten ankommt. Ich unterstütze Sie richtige Formulierungen zu finden und acht darauf, dass alle Formalien eingehalten werden.

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Gemeinschaftliche Testament verfassen

Es gibt verschiedene Formen ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen. Ich kläre Sie über die Unterschiede zwischen den Testamenten auf und erörtere mit Ihnen, die Vor- und Nachteile von Gemeinsamen Testamenten (mit und ohne wechselbezügliche Verpflichtungen) und gegenseitigen Erbverträgen.

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Vermächtnisse rechtssicher verfassen

Ein Vermächtnis ist eine Verfügung, wer eine bestimmte Sache erhält. Es kann aber muss nicht Teil der Erbmasse sein. Ich kläre Sie über die verscheiden Optionen auf und die Möglichkeit ein Vermächtnis an eine Bedingung zu knüpfen. Als Rechtsanwalt führe ich genau aus, wie sie ein Vermächtnis formuliereb, damit alles nach Ihrem Willen abläuft.

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Ich unterstütze Sie bei der Entscheidungsfindung

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, denn nur wenn Sie alle Optionen und deren Folgen kennen, können Sie die für Sie richtige Entscheidung treffen.

Verlassen Sie sich auf meinen Rat

Was beim Erbrecht zu beachten ist

Sie haben prinzipiell 3 Optionen über den Verbleib Ihres Ihre Vermögens nach dem Tode zu verfügen:

  • Alleiniges Testament: Sie verfassen ein sogenanntes Einzeltestament oder ein Öffentliches Testament bei einem Notar. Letzteres wird beim Nachlassgericht verwahrt.
  • Gemeinschaftliches Testament: Sie erstellen zusammen mit einem Partner ein gemeinsames Testament, ohne gegenseitige Verpflichtungen oder Sie schließen einen Erbvertrag ab.
  • Vermächtnis: Sie verfügen genau, wer welche Anteile des Vermögens erhält. Ähnlich wie bei einer Schenkung, können Sie ein Vermächtnis an Bedingungen knüpfen, beispielsweise, dass ein Vermögen für die Ausbildung eines Enkels verwendet werden muss.

Mein Rat das erfahrener Anwalt:

Als Anwalt rate ich, sich die Optionen genau zu überlegen. Ich erläutere Ihnen gerne die Auswirkungen und Folgen. Besonders bei einem gemeinschaftlichen Testament sollten Sie immer einen Juristen hinzuziehen. Außerdem kommt es generall auf die genaue Formulierung an und auf die Form des Dokuments. Daher ist es nicht sinnvoll ein Testament, ohne die Hilfe eines Anwalts zu verfassen.

Sie haben in der Regel volle Testierfreiheit und können über Ihre Vermögen frei verfügen. Das heißt Sie müssen keinen Pflichtteilsansprüche berücksichtigen. Um Streit zu vermeiden rate ich aber, sich such mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Hinweis zum Nachlass

Grundsätzlich erhalten Ihre Erben als Erbengemeinschaft immer Ihr gesamtes Vermögen mit allen Rechten und Pflichten. Wenn zum Erbe ein Haus und Schulden gehören, erbt die Gemeinschaft beides. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhält jeder
Erbe den Anteil an der Gesamterbmasse, der ihm laut Gesetz oder Testament zusteht.

In einem Testament können Sie nicht nur die Erben, sondern auch eine Erbreihenfolge außerhalb der gesetzlichen Erbfolge festlegen. Sie bestimmen beispielsweise Ihre Schwester zum Nacherben Ihres Sohnes. Wenn die Schwester zum Zeitpunkt Ihres und Ihres Sohnes Todes verstorben ist, erben die Kinder der Schwester nicht Ihre Enkel.

Sie können Teile Ihres Vermögens über ein Vermächtnis weitergeben. Sofern es sich um persönliche Gegenstände mit geringem materiellem Wert handelt, erwachsen daraus keine Komplikationen. Kaum ein Erbe wird sich um eine wertlose Vase streiten, die Sie der Haushälterin vermachen. En werthaltiges Vermächtnis wird in der Regel bei der Erbauseinandersetzung und beim Pflichtteil berücksichtigt.

Probleme mit dem Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Er beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils. Angenommen, das Erbe besteht aus einem Haus im Wert von 300.000 Euro, das die Ehefrau erben soll. Einem Einzelkind steht laut gesetzlicher Erbfolge die Hälfte des Hauses zu. Es beansprucht seinen Pflichtteil, also 75.000 Euro. Für die Witwe bedeutet dies oft, dass sie das Haus verkaufen muss, um das Kind auszubezahlen.