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Vermächtnis

Als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht helfen ich Ihnen ein Vermächtnis korrekt zu formulieren

Besonders bei privaten Testamenten trennen Vermögensinhaber oft nicht sauber zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer. “Meine Frau erhält das Haus” ist eine typische Formulierung, die aus Sicht eines Juristen viele Fragen aufwirft. Als Anwalt helfe ich Ihnen, ein Testament so zu verfassen, dass die Begünstigten Ihren letzen Willen richtig verstehen.

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung im Erbrecht.
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  • Wir beraten und vertreten Sie kompetent.
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen.
  • Erstbetreuung auch online möglich.

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Ich berate & vertrete Sie in Berlin und bundesweit im Erbrecht

Wenden Sie sich an mich, wenn Sie als Erbe ein Testament anfechten möchten oder als Erblasser eine rechtssichere Formulierung bauchen.

Ich setze Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zum Vermächtnis

Erbe und Vermächtnis sind grundverschieden, denn ein Erbe ist ein Rechtsnachfolger des Erblassers. Erbt die Ehefrau das Haus, dann mit allen Rechten und Pflichten. Bei mehreren Erben führt dies in der Regel zu einem Teileigentum des Hauses. Sie haben beispielsweise ein Haus im Wert von 200.000 Euro und 200.000 Euro Barvermögen. Im Testament verfügen Sie, dass die Ehefrau das Haus erhält und Ihr einziges Kind das Barvermögen. Wenn Sie das Haus der Ehefrau nicht ausdrücklich vermachen, wird diese zusammen mit dem Kind Eigentümerin genauer, es entsteht eine Erbengemeinschaft der Haus und Barvermögen. Die Ehefrau kann das Haus ohne Einwilligung des Miterben nicht veräußern.

Ein Vermächtnis kann auch an Bedingungen geknüpft werden. Häufig geht es dabei um die Versorgung von Angehörigen oder geliebten Haustieren. Beispiel, ein Haus wird Kind A vermacht unter der Bedingungen, dass es das behinderte Kind B darin versorgt.

Für den juristischen Laien gibt es keinen Unterschied zwischen den Sätzen “Meine Frau erhält das Haus” und “Ich vermache meiner Frau das Haus”. Im ersten Fall kann es gesehen, dass es Miterben gibt und sie nur Teileigentum erhält, im zweiten wird Sie Alleineigentümer.

Das Vermächtnis überträgt das Eigentum nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Im Beispiel erben das Kind und die Ehefrau Haus und Barvermögen gemeinsam. Die Ehefrau hat aber durch das Vermächtnis einen Anspruch darauf, dass ihr das Haus übertragen wird.

Über ein Vermächtnis können keine Pflichtteilsansprüche ausgehöhlt werden, dies verhindert § 2306 BGB. Unter Umständen muss der Vermächtnisnehmer einen Zusazupflichteil an einen benachteiligten Pflichtteilberechtigten zahlen.

Erbe und Vermächtnis sind grundverschieden, denn ein Erbe ist ein Rechtsnachfolger des Erblassers. Erbt die Ehefrau das Haus, dann mit allen Rechten und Pflichten. Bei mehreren Erben führt dies in der Regel zu einem Teileigentum des Hauses. Sie haben beispielsweise ein Haus im Wert von 200.000 Euro und 200.000 Euro Barvermögen. Im Testament verfügen Sie, dass die Ehefrau das Haus erhält und Ihr einziges Kind das Barvermögen. Wenn Sie das Haus der Ehefrau nicht ausdrücklich vermachen, wird diese zusammen mit dem Kind Eigentümerin genauer, es entsteht eine Erbengemeinschaft der Haus und Barvermögen. Die Ehefrau kann das Haus ohne Einwilligung des Miterben nicht veräußern.

Ein Vermächtnis kann auch an Bedingungen geknüpft werden. Häufig geht es dabei um die Versorgung von Angehörigen oder geliebten Haustieren. Beispiel, ein Haus wird Kind A vermacht unter der Bedingungen, dass es das behinderte Kind B darin versorgt.

Für den juristischen Laien gibt es keinen Unterschied zwischen den Sätzen “Meine Frau erhält das Haus” und “Ich vermache meiner Frau das Haus”. Im ersten Fall kann es gesehen, dass es Miterben gibt und sie nur Teileigentum erhält, im zweiten wird Sie Alleineigentümer.

Das Vermächtnis überträgt das Eigentum nicht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Im Beispiel erben das Kind und die Ehefrau Haus und Barvermögen gemeinsam. Die Ehefrau hat aber durch das Vermächtnis einen Anspruch darauf, dass ihr das Haus übertragen wird.

Über ein Vermächtnis können keine Pflichtteilsansprüche ausgehöhlt werden, dies verhindert § 2306 BGB. Unter Umständen muss der Vermächtnisnehmer einen Zusazupflichteil an einen benachteiligten Pflichtteilberechtigten zahlen.

Verschiedene Arten von Vermächtnissen