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Digitales Erbe- die virtuelle Existenz

Auch die virtuelle Existenz gehört zum Erbe

Wer ein Erbe antritt übernimmt automatisch alle Rechte und Pflichten des Erblassers. Das gilt auch für eine virtuelle Existenz also Mitgliedschaften in Foren, bei Verkaufsplattformen und die E-Mail-Konten. Während die meisten Menschen daran denken, Ihr materielle Hab und Gut zu verteilen vergessen Sie in der Regel das digitale Erbe. Ihnen ist meistens nicht bewusst, dass sich darauf für den Erben oft große Verpflichtungen ergeben. Auch der Erbe macht sich selten Gedanken über das Thema, bis plötzlich sehr reale Forderungen auf ihn zukommen. Er muss beispielsweise für bestellt Waren bezahlen oder die Pflichten, die sich aus einem Abo ergeben erfüllen.
Aber Vorsicht: Betrüger nutzen die Unkenntnis von Erben aus. Sie versenden häufig Rechnungen über Dienste, die der Verstorben nie in Anspruch genommen hat.

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Ich helfe Ihnen das digitale Erbe zu verwalten

Als erfahrener Rechtsanwalt unterstütze ich Sie beim Aufstellen des digitalen Erbes beziehungsweise helfe Erben sich damit auseinanderzusetzen.

Mein Rat für Erblasser und Erben

Die wichtigsten Informationen zum virtuellen Erbe

Ordnung in die Erbmasse bringen

Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, welche Accounts Sie haben. Denken Sie an:

  • E-Mail-Dienste und E-Mail-Konten
  • Ihre Konten beim Versandhandel
  • Die Aktivitäten in sozialen Netzwerken wie Facebook
  • Die Bezahldienste, die Sie nutzen beispielsweise PayPal
  • Diverse Internetmarktplätze, auf denen Sie einkaufen beispielsweise Amazon
  • Ihr Online-Banking
  • Verschiedene Streaming-/Clouddienste, die Sie nutzen
  • Spieleplattformen, auf denen Sie unterwegs sind

Stellen Sie eine Liste zusammen mit der URL des Dienstes, dem Benutzernamen mit dem Sie sich Anmelden und den zugehörigen Passwörtern. Verwahren Sie die Liste an einem sicheren Ort oder übergeben Sie die Liste einer Person Ihres Vertrauens.

Das digitale Erbe vermachen

Das digitale Erbe ist recht kompliziert und Sie müssen genau formulieren, was mit Ihrem virtuellem Nachlass geschehen soll. Im Idealfall sind Ihre erben in der Lage sich um den virtuellen Nachlasse zu kümmern. Da ist aber oft nicht der Fall. Aus diesem Grund rate ich folgendes Vorgehen:

  • Unterscheiden Sie zwischen werthaltigem Nachlass und solchen, der besten falls einen ideellen Wert hat, beispielsweise eine Mitgliedschaft bei Facebook.
  • Bestimmen Sie eine Person, die sich um die Abwicklung des Nachlasses ohne Wert kümmert. Sorgen Sie dafür, dass dieses alle erforderlichen Zugänge bekommt.
  • Den restlichen virtuellen Nachlass vererben Sie und bestimmen gleichzeitig eine Person, die diesen verwalten soll.
  • Legen Sie fest, dass der Verwalter des Nachlasses dem Erben Rechenschaft ablegen muss und bestimmen Sie ob und in welche Höhe er für seine Tätigkeit entlohnt werden soll.

Wichtig:

Besondere Gefahren des virtuellen Erbes

Sie sind Rechtsnachfolger, daher gilt:
  • Als Erbe müssen Sie für Abos zahlen, wenn Sie diese nicht kündigen.
  • Wenn der verstorbene Waren bestellt hat, müssen Sie diese abnehmen und bezahlen, sofern Sie nicht vorm Widerrufsrecht gebrauch machen.
  • Es besteht unter Umständen einen Mitverantwortung, wenn die Passwörter missbräuchlich genutzt werden.

Was können Erben tun wenn der Erblasser den virtuellen Nachlass vergessen hat?

  1. Verschaffen Sie sich Zugang zum Mail-Konto. Unterumständen müssen Sie mit einem Erbschein nachweisen, dass Sie der Erbe sind und vom Betreiber des Kontos die Zugangsdaten anfordern.
  2. Überwachen Sie die Maileingänge, auch den Spamordner, üblicherweise senden die verschiedenen Dienste regelmäßig Mails.
  3. Wenden Sie sich an die Absender und weisen Sie sich als Erbe aus. Bitten Sie um einen Nachweis der Mitgliedschaft oder der Bestellung.
  4. Zahlen Sie keine Rechnungen von denen Sie nicht wissen, dass der Erblasser zur Zahlung verpflichtet ist.
  5. Kündigen Sie alle Verträge und Mitgliedschaften des Erblassers.