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Pflichtteil und Strafklausel

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Was Vorerben und Nacherben beachten müssen

Das Berliner Testament ist eine der beliebtesten Gestaltungen für Ehepaare in Deutschland. Es soll den überlebenden Ehegatten absichern und dafür sorgen, dass die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben. Doch häufig wird übersehen, dass der Pflichtteil und die sogenannte Strafklausel erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben können. Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin erkläre ich, worauf Sie als Erblasser, Vorerbe oder Nacherbe unbedingt achten sollten.
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Ich berate Sie zu Strafklauseln im Testament

Als erfahrener Anwalt im Erbrecht stehe ich ihnen zur Seite, wenn Sie mit solchen Klauseln im Testament konfrontiert werden.

Ich setze Ihre Interessen durch

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Berliner Testament: Grundprinzip und Vorteile

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des überlebenden Ehegatten tritt der oder die Schlusserben – meist die Kinder – ein. Diese Form der letztwilligen Verfügung ist in § 2269 BGB geregelt.

Die Vorteile:

  • Der überlebende Ehegatte wird umfassend abgesichert.
  • Der Nachlass bleibt in der Familie.
  • Es entsteht eine klare Nachfolgeregelung, die Streit vermeiden soll.

Doch gerade bei Pflichtteilsansprüchen und dem Verhalten des Vorerben gibt es oft Konfliktpotenzial.

Pflichtteil: Anspruch trotz Berliner Testament

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Kinder beim Berliner Testament automatisch nichts bekommen. Richtig ist: Kinder, die durch das Berliner Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden, haben das Recht, ihren Pflichtteil sofort nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils geltend zu machen. Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel:

  • Ein Ehepaar hat zwei Kinder.
  • Nach gesetzlicher Erbfolge erben der überlebende Ehegatte zu 1/2 und die Kinder je 1/4.
  • Der Pflichtteil der Kinder wäre jeweils 1/8 des Nachlasswerts in Geld.

Wird der Pflichtteil verlangt, kann dies die finanzielle Sicherheit des überlebenden Ehegatten erheblich belasten.

Strafklausel: Druckmittel gegen Pflichtteilsforderungen

Um zu verhindern, dass Kinder nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil fordern, enthalten Berliner Testamente oft eine Pflichtteilsstrafklausel. Sie lautet typischerweise so:

„Sollte eines unserer Kinder nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil geltend machen, so ist es nach dem Tod des Letztversterbenden von der Erbfolge ausgeschlossen.“

Die Wirkung: Fordert ein Kind den Pflichtteil beim ersten Todesfall, wird es beim zweiten Todesfall enterbt und erhält nur den Pflichtteil. Diese Klausel ist rechtlich zulässig und entfaltet oft abschreckende Wirkung.

Was darf der Vorerbe mit dem Nachlass tun?

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bindung des überlebenden Ehegatten. Juristisch ist dieser nämlich Vorerbe, die Kinder sind Nacherben. Der Vorerbe darf den Nachlass nur eingeschränkt nutzen:

  • Er darf ihn verwalten und daraus Einkünfte ziehen.
  • Er darf Vermögen verbrauchen, soweit es dem Lebensunterhalt dient.
  • Immobilien dürfen nur mit Zustimmung der Nacherben verkauft werden, wenn das Berliner Testament eine Vorerbschaft mit Nacherbschaft vorsieht.
  • Schenkungen sind nur in engen Grenzen erlaubt.

Hier ist der Wille der Erblasser entscheidend. Wenn das Testament keine ausdrücklichen Beschränkungen enthält, wird häufig eine befreite Vorerbschaft angenommen (§ 2136 BGB). Dann hat der überlebende Ehegatte mehr Entscheidungsfreiheit, etwa beim Verkauf von Immobilien. Doch auch die befreite Vorerbschaft verpflichtet den Vorerben, den Wert des Nachlasses nicht mutwillig zu schmälern.

Nacherbe: Rechte und Kontrollmöglichkeiten

Als Nacherbe sollten Sie genau prüfen, welche Rechte Ihnen zustehen:

  • Sie haben Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses beim Eintritt der Vorerbschaft.
  • Auf Wunsch kann ein Nachlassverzeichnis erstellt werden.
  • Sie können Einsicht in die Verwaltung verlangen.
  • Bei Pflichtverletzungen des Vorerben – etwa verschwenderischem Verbrauch – können Sie Unterlassung oder Schadensersatz verlangen.

Wer Nacherbe ist, sollte also schon frühzeitig Rechtsrat einholen, um seine Ansprüche zu sichern.

Pflichtteilsergänzungsanspruch beachten

Selbst wenn ein Kind keinen Pflichtteil geltend macht, kann später noch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen. Das gilt insbesondere, wenn der Vorerbe Schenkungen macht, um das Erbe zu reduzieren. Nach § 2325 BGB können Schenkungen der letzten zehn Jahre dem Nachlass hinzugerechnet werden. Für Nacherben lohnt es sich, zu prüfen, ob der Vorerbe Vermögenswerte unentgeltlich übertragen hat.

Praktische Tipps für Erblasser

Damit Ihr Berliner Testament nicht zu Streit führt, beachten Sie folgende Punkte:

  • Pflichtteil strategisch einplanen: Klären Sie vorab, ob Ihre Kinder mit der Regelung einverstanden sind.
  • Strafklausel eindeutig formulieren: So vermeiden Sie Interpretationsspielräume.
  • Befreiung der Vorerbschaft prüfen: Möchten Sie dem überlebenden Ehegatten möglichst viel Flexibilität geben?
  • Notarielle Beratung nutzen: Ein Notar kann sicherstellen, dass Ihr Testament rechtlich wirksam ist.

Tipps für Vorerben

Als Vorerbe haben Sie umfangreiche Pflichten:

  • Führen Sie ein Nachlassverzeichnis.
  • Vermeiden Sie größere Schenkungen ohne Rücksprache.
  • Dokumentieren Sie Ausgaben, die den Nachlass verringern.
  • Informieren Sie Nacherben über wesentliche Vorgänge.

So schützen Sie sich vor späteren Auseinandersetzungen.

Tipps für Nacherben

Nacherben sollten ihre Rechte aktiv wahrnehmen:

  • Lassen Sie sich nach dem ersten Erbfall ein Nachlassverzeichnis aushändigen.
  • Fordern Sie regelmäßig Auskunft über den Bestand.
  • Prüfen Sie größere Vermögensverschiebungen kritisch.
  • Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Anwalt hinzu.

Beratung schützt vor Fehlern

Das Berliner Testament bietet viele Vorteile, birgt aber auch erhebliche Risiken. Pflichtteilsansprüche und Strafklauseln können leicht übersehen werden, was später hohe Kosten oder Erbstreitigkeiten auslöst. Ebenso wichtig ist die sorgfältige Verwaltung des Nachlasses durch den Vorerben.

  • Als Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin helfe ich Ihnen, bei
  • der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
  • der Beratung zu Vorerbschaft und Nacherbschaft,
  • der Klärung von Rechten und Pflichten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.

Vereinbaren Sie gern einen Termin in meiner Kanzlei, damit Sie rechtlich bestens aufgestellt sind – ob als Erblasser, Vorerbe oder Nacherbe.