Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Was nach einem Todesfall zu beachten ist

Rechtliche Pflichten, Erbrecht und Wohnungsauflösung

Der Tod eines Angehörigen ist immer ein emotional einschneidendes Erlebnis. Doch neben Trauer und Abschied müssen sich die Hinterbliebenen oft sehr schnell mit einer Vielzahl von organisatorischen, rechtlichen und praktischen Fragen auseinandersetzen.

Besonders häufig stellen sich Fragen wie:

  • Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?
  • Wer erbt was?
  • Welche Fristen gelten?
  • Und wie geht man bei einer Haushaltsauflösung richtig vor?

Rechtsanwalt Kirchhoff aus Berlin, spezialisiert auf Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, erklärt, welche Schritte nach einem Todesfall rechtlich notwendig sind – und wie man typische Fallstricke vermeidet.

Die ersten Schritte nach dem Todesfall

Bevor es überhaupt um das Erbe oder die Wohnung geht, stehen zunächst einige grundlegende Maßnahmen an:

  • Totenschein ausstellen lassen (durch den Hausarzt oder Notarzt)
  • Sterbeurkunde beantragen (beim Standesamt, i. d. R. durch das Bestattungsunternehmen)
  • Angehörige und Bekannte informieren
  • Bestattung organisieren

In dieser Phase ist es empfehlenswert, wichtige Unterlagen des Verstorbenen bereitzuhalten, etwa Personalausweis, Geburts- oder Heiratsurkunde sowie Versicherungspolicen und Vollmachten.

Erbrechtliche Fragen – Was passiert mit dem Nachlass?

Sobald die Formalitäten rund um den Todesfall abgeschlossen sind, geht es um die Regelung des Nachlasses. Das deutsche Erbrecht sieht dabei eine klare Reihenfolge vor:

  • Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag? Dann gilt die gewillkürte Erbfolge.
  • Kein Testament vorhanden? Dann greift die gesetzliche Erbfolge nach BGB.

Ein häufiges Problem: Viele Hinterbliebene wissen nicht, ob und wo ein Testament existiert. In solchen Fällen kann eine Anfrage beim zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer helfen.

Erbschein und Annahme oder Ausschlagung des Erbes

Der Erbschein dient als Nachweis gegenüber Banken, Behörden und Vermietern. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und ist besonders dann erforderlich, wenn kein notarielles Testament vorliegt.

Wichtig: Erben haften auch für Schulden des Verstorbenen. Daher sollte immer geprüft werden, ob das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden soll – insbesondere bei drohender Überschuldung oder unklarer Vermögenslage.

Wohnung auflösen: Was tun mit dem Hausstand des Verstorbenen?

Eine der wichtigsten, aber auch emotional belastendsten Aufgaben nach einem Todesfall ist die Wohnungsauflösung. Hier stellen sich viele Fragen:

  • Wer darf die Wohnung betreten? Nur die Erben oder Bevollmächtigte.
  • Muss der Mietvertrag gekündigt werden? Ja, in der Regel mit der gesetzlichen Frist (3 Monate), sofern nicht ein Angehöriger in den Vertrag eintritt.
  • Was passiert mit dem Hausrat? Der Hausrat gehört zum Nachlass. Eine Entsorgung oder Verwertung darf erst erfolgen, wenn das Erbe angenommen wurde oder man über eine Vollmacht verfügt.

Professionelle Wohnungsauflösung – sinnvoll oder nicht?

Gerade in Großstädten wie Berlin ist die Beauftragung eines Dienstleisters für die Wohnungsauflösung sinnvoll. Viele Unternehmen bieten:

  • Besichtigung und Angebotserstellung
  • Entrümpelung, Entsorgung, Wertanrechnung
  • Besenreine Übergabe an Vermieter oder Käufer

Wichtig: Wählen Sie einen Dienstleister der vor Ort ansässig ist. In Bamberg wäre das beispielsweise die Firma Welz. In Berlin wenden Sie sich am Besten an eine Umzugsfirma die auch entrümpeln anbietet.

Typische Fragen im Zusammenhang mit Erbe und Wohnungsauflösung

  • Was passiert mit dem Bankkonto des Verstorbenen? Es wird in der Regel eingefroren, bis ein Erbnachweis (z. B. Erbschein) vorliegt. Gemeinsame Konten können abweichend behandelt werden.
  • Wer haftet für die Kosten der Wohnungsauflösung? Die Erbengemeinschaft trägt die Kosten gemeinschaftlich – anteilig entsprechend ihrer Erbquote.
  • Darf ich Möbel verschenken oder verkaufen? Nur mit Nachweis der Erbberechtigung. Ohne Erbschein oder Vollmacht drohen strafrechtliche Konsequenzen (z. B. Unterschlagung).
  • Was tun, wenn mehrere Erben sich nicht einig sind? Dann hilft eine rechtliche Beratung oder Mediation. Erbengemeinschaften sind häufig konfliktreich.

Warum rechtliche Beratung nach einem Todesfall so wichtig ist

Die Zeit nach einem Todesfall ist oft geprägt von Unsicherheit, Emotionen und Zeitdruck. Gerade deshalb empfiehlt sich frühzeitig eine Beratung durch einen erfahrenen Anwalt – besonders dann, wenn:
Es mehrere Erben gibt

  • Kein Testament auffindbar ist
  • Schulden vermutet werden
  • Streitigkeiten drohen
  • Vermieter, Banken oder Behörden Druck machen

Rechtsanwalt Kirchhoff prüft mit Ihnen gemeinsam, welche Schritte nötig sind, worauf zu achten ist und wie Sie sich rechtlich absichern können – etwa durch die Beantragung von Fristverlängerung, Nachlassverwaltung oder die professionelle Abwicklung der Wohnungsauflösung.

Ihr Ansprechpartner für Erbrecht in Berlin

Ob Testament, Erbschein, Pflichtteil oder Nachlassregelung – Rechtsanwalt Kirchhoff steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht und fundierter Kenntnis der Berliner Praxis zur Seite. Auch bei der Auflösung von Mietwohnungen, Eigentumsobjekten oder komplizierten Nachlassimmobilien erhalten Sie fachkundige Unterstützung.

Ich stehe für weitere Fragen zur Verfügung

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie zusätzliche Informationen wünschen oder für eine individuelle Beratung.