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Pflichtteilsergänzungsanspruch

Wichtige Hinweise zum Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Der Pflichtteils­ergänzungsanspruch steht allen Personen zu, die einen Anspruch auf einen Pflichtteil habe, sofern der Erblasser die Erbmasse innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren vor dem Erbfall durch Schenkungen verringert hat. Sie müssen deisen Anspruch wie einen Pflichtteil beim Erben geltend machen.

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Ich berate Sie zum Pflichtteilergänzungsanspruch

Mein Kanzlei prüft, ob die Erbmasse durch Schenkungen verringert wurde und ob Ihnen daraus ein Anspruch gegenüber den Erben erwächst.

Ich setze Ihre Interessen durch

Die wichtigsten Informationen zum Thema

Durch eine Schenkung verringert sich die Erbmasse und damit auch der Pflichtteil. aus diesem Grund gibt es einen sogenannten
Pflichtteilsergänzungsanspruch. Bei diesem werden alle Schenkungen, die bis zu 10 Jahre vor dem Erbfall getätigt wurden, berücksichtigt. Der Wert der Schenkung wird je nach Zeitpunkt der zu dem die Schenkung erfolgte zum Nachlass addiert.

Der Gesetzgeber spricht vom “Abschmelzen” der Schenkung. Der Wert des Geschenks wird jährlich um 10 verringert.

Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Ein Erblasser schenkt seinem Sohn ein Haus im Wert von 100.000 Euro und enterbt seine Tochter. Andere Vermögenswerte sind nicht vorhanden.

Er stirbt im ersten Jahr nach der Schenkung. Der Tochter steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Der Nachlass wird um 100.000 Euro erhöht. Sie kann vom Sohn eine Summe von 25.000 Euro als Pflichtteilsergänzung einfordern.
Wenn der Vater erst nach 5 Jahren stirbt, werden nur 50.000 Euro dem Nachlass zugeschlagen, die Tochter kann daher lediglich 12.500 Euro einfordern.

Eine Prüfung durch einen Anwalt ist sinnvoll, denn das Abschmelzen kann gehemmt werden, beispielsweise durch ein Nießbrauchrecht. Außerdem unterliegen Schenkungen an den Ehepartner anderen Regelung. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26.11.2018 – 1 BvR 1511/14 entschieden, dass eine Schenkung an den Ehegatten in ihrem Wert stets und in vollem Umfang in die Berechnung des Pflichtteils einzubeziehen ist, sofern die Ehe durch Tod aufgelöst wird.

Auch wenn es offizielle keine Schenkungen gab, kann ein Ergänzungsanspruch bestehen. Der Verkauf von Vermögenswerten ist häufig eine versteckte Schenkung.

Wir prüfen ob Sie Ansprüche haben

Als erfahrene Anwälte im erbrecht, wissen wir genau, auf was wir achten müssen, um verstecket Schenkungen aufzuspüren beziehungsweise ein Abschmelzen von Ergänzungsansprüchen zu hemmen.

Hinweis

Verzicht auf den Pflichtteil

Erblasser, die verhindern wollen, dass der Pflichtteilsberechtigte bei einem Erbfall einen Pflichtteilsanspruch geltend macht, können einen Pflichtteilsverzicht bei einem Notar aushandeln. Der Vertrag bestimmt, dass der Berechtigte auf seinen Pflichtteil verzichtet und im Gegenzug vom Erblasser eine Entschädigung erhält. Die Abfindungszahlung ist in der Regel sofort fällig.