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Formunwirksamkeit

Unwirksamkeit eines Testaments

§ 2247 BGB . legt eindeutig fest, welche Bedingungen an ein wirksames Testament geknüpft werden. Es muss sowohl inhaltlich als auch in der Form alle Bedingungen erfüllen um wirksam und somit gültig zu sein. Bereits eine Unterschrift an der falschen Stelle führt zu einer Unwirksamkeit wegen eines Formfehlers. Das bestätigt der Beschluss des OLG Münchens vom 25.08.2023 (33 Wx 119/23 e)

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Die wichtigsten Informationen zum aktuellen Urteil

Die Vorschriften sind eindeutig, ein eigenhändiges Testament muss:

Vom Erblasser durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden.

Das Oberlandesgericht geht davon aus, dass daraus zwingend eine Positionierung der Unterschrift am Ende des Verfügung folgt. Es bestätigt daher den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim – Nachlassgericht – vom 23.03.2023 (Az. VI 1624/22) und
bestätigte die Formunwirksamkeit eines Testaments, bei dem die Unterschrift der Erblasserin in der Mitte des Dokuments stand. Ausnahmen von dieser Regel sind an enge Grenzen gesetzt. Insbesondere muss aus dem Teil unter dem die Unterschrift steht hervorgehen, wer Erbe des Nachlasses sein soll.

Anders als viele Laien annehmen, bedeutet ein Formfehler nicht, dass nur der Teil unwirksam ist, der nicht der korrekten Form entspricht. In der Regel wird das gesamte Dokument unwirksam. Besonders kompliziert ist die Tatsache, dass es durchaus Ausnahmen gibt, bei der ein Testament gültig ist obwohl es Zusätze nach der Unterschrift enthält.

Eine sogenannte Heilung ist bei einem Testament nur vor dem Tod des Erblasser möglich. Er kann die Zusätze unterschreiben und damit wirksam machen. Nach seinem Tod ist das nicht möglich und es tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft Aus diesem Grund rate ich dringend ein Testament von einem Anwalt verfassen zu lassen oder dass ein Jurist eine handschriftliche Verfügung zumindest überprüft.

Mögliche Ausnahmen

Sofern in dem Testteil der Unterschrieben ist eindeutig steht, wer Erbe sein soll und der Zusatz wichtig ist, um das Testament zu erfüllen, ist das Dokument in der Regel gültig.

Beispiel für in der Regel gültige Zusätze:

Der Erblasser erklärt, dass sein Bruder der Alleinerbe ist und dieser die vorhandenen Sparbücher auflösen soll. er unterschreibt das Testament.
Später fällt dem Erblasser ein, dass sein Bruder nicht weiß, welche Sparbücher es gibt und wo sich diese befinden. Er setzt daher noch Daten zu den Sparbüchern dazu.

Beispiel für einen Zusatz, der das Testament in der Rege ungültig macht.
Der Erblasser erklärt, dass ein Bruder Alleinerbe ist aber macht sonst keine Angaben. Unter die Unterschrift setzt er eine Vermögensaufstellung.