Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Firma vererben

Wert und Fortbestand zu sichern

Ich helfe den Wert der Firma zu sichern und achte darauf, dass Pflichteilsansprüche zu einem großen Kapitalabfluss führen. Außerdem helfe ich die Nachfolge des Firmenleitung sicher zu stellen.

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung im Erbrecht.
  • Schnelle Analyse Ihrer Situation.
  • Wir beraten und vertreten Sie kompetent.
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen.
  • Erstbetreuung auch online möglich.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über die intelligente Anfrage erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Umfassende Beratung zum Thema Firmennachfolge

Ich biete Ihnen eine kompetente rechtsanwaltliche Hilfe im Zusammenhang mit Firmenerbschaften. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an

Ich kümmere mich um Ihren Fall sofort. In Berlin & bundesweit

Der Firmenwert

Der Wert eines Unternehmens lässt sich nicht so einfach bestimmen wie der von Edelmetallen oder Grundstücken. Auch unterliegt er großen Schwankungen und kann sogar zum gleichen Zeitpunkt je nach Methode der Ermittlung sehr unterschiedlich ausfallen. Das ist im Zusammenhang mit Erbschaften sehr problematisch, im Hinblick auf Erbschaftsteuer und auf Auseinandersetzungen unter den Erben. Mancher Erbe wünscht vielleicht eine Abfindung oder er verlangt seinen Pflichtteil. Letztendlich kann das Erbe nur abschließend angetreten werden, wenn der Wert der Firma bekannt ist.

Leider können Sie diese Problematik nicht aus dem Weg räumen, in dem Sie die Firma bereits zu Lebzeiten bewerten lassen. Geänderte Marktverhältnisse, konjunkturelle Schwankungen oder neue gesetzliche Regelungen führen dazu, dass sich der Wert eines Unternehmens schlagartig ändert. Die Reisebeschränkungen aufgrund der Coronainfektionen beispielsweise haben den Wert von einst gut gehenden Hotels auf fast null gedrückt.

Bei Erbengemeinschaften besteht ein großes Streitpotenzial zwischen den Erben, die ausgezahlt werden möchten und denen, die das Unternehmen weiter führen wollen. Die einen haben Interesse daran, das der Wert hoch ist, die anderen befürchten, dass zu viel Kapital abfließt, wenn Sie die Miterben auszahlen müssen.

Die Wertunterschiede, die sich aus den unterschiedlichen Berechnungsmethoden ergeben, hängen damit zusammen, dass andere Kennzahlen herangezogen werden. Beim EBIT-System (Earnings before interest & taxes) ist der Gewinn vor Steuern und Zinsen Basis für die Wertermittlung. Beim Substanzwertverfahren zählt ausschließlich das materielle und immaterielle Vermögen des Betriebs. Der Wert eines IT-Unternehmens, das Millionen erwirtschaftet, liegt bei diesem Verfahren oft unter dem einer kleinen Bäckerei, die kaum Gewinne erwirtschaftet. Das AWH-Verfahren (Arbeitskreis der wertermittelnden Berater im Handwerk) wurde speziell für die Unternehmensbewertung von Handwerksbetrieben entwickelt. Es orientiert sich am Anlagevermögen sowie der Struktur der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten und berücksichtigt auch den Grad der Abhängigkeit vom Firmenchef.

Oft wird das Ertragswertverfahren herangezogen, das auch eine zukünftige Entwicklung berücksichtigt. Das Finanzamt errechnet den Firmenwert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Es ermittelt den durchschnittlichen Ertrag der vergangenen drei Jahre und multiplizieren diesen mit einem Faktor, den das Bundesfinanzministerium festlegt. Seit 2016 beträgt der Kapitalisierungsfaktor 13,75 %. Das vereinfachte Verfahren ergibt selten einen realistischen Firmenwert. Wir helfen Ihnen, mithilfe von Wirtschaftsprüfern den tatsächlichen Wert der Firma zu ermitteln.

Ich sorge für eine Firmenleitung in Ihrem Sinn

Die Rechtsnachfolge

Im Idealfall übertragen Sie bereits zu Lebzeiten die Leitung der Firma Ihrem Nachfolger, so ist eine lückenlose Geschäftsführung gesichert. Im Falle Ihres Todes kann es aber trotzdem zu einem Problem kommen. Eine Schenkung beispielsweise innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vor dem Tod führt unter Umständen zu Pflichtteilsansprüchen. Dem können Sie vorbeugen, wenn Sie mit allen, denen ein Pflichtteil zusteht, eine Vereinbarung treffen. Ganz können Sie die Problematik nicht abwenden, da sich der Wert des Unternehmens bis zum Zeitpunkt ihres Todes ändern kann.

Vielleicht möchten Sie die Nachfolge sichern, aber sie sehen keine Veranlassung, die Leitung bereits jetzt abzugeben. Da jederzeit ein Ereignis möglich ist, das Sie zeitweise oder auf Dauer unfähig zur Unternehmensführung macht, sollten Sie auch für diesen Fall Vorsorge treffen. Solche Verfügungen können beispielsweise bei Handlungsunfähigkeit eintreten oder bei Ihren Tod. Über Vollmachten verhindern, dass für eine unbestimmte Zeit ein Machtvakuum entsteht, denn oft dauert es Wochen bis Monate, bis ein Erbe angetreten werden kann.

Mit einer Vollmacht können Sie sehr detailliert bestimmen, wer in Ihren Namen handeln darf. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen er dazu berechtigt. Da Sie die Option haben, dass die Vollmacht über Ihren Tod hinaus gilt, binden sie damit auch die Erben. Sie setzen beispielsweise Herrn Müller als Geschäftsführer und verpflichten diesen die Angestellten nicht zu entlassen. Wenn Sie eine unwiderrufliche Vollmacht erteilen, können Ihre Erben daran nichts ändern. Nur eine Generalvollmacht können Erben immer widerrufen.

Bleiben Sie bei den Regeln der Vollmacht realistisch. Sie können den Erben kaum zumuten, einen Geschäftsführer bis zu dessen Tod im Amt zu belassen. Auch die Pflicht, die Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, ist sicher eine freundliche Geste gegenüber langjährig Beschäftigten, aber in der Praxis oft nicht erfüllbar. Begrenzen Sie die Vollmacht zeitlich, beispielsweise bis das Erbe geregelt ist oder nennen Sie Bedingungen, unter denen der Vollmacht erlöschen soll. Bedenken Sie, dass die Geschäftslage Sie selbst zwingen könnte, den Personalstand zu verringern. Es ist nicht klug, den Geschäftsführer zu wirtschaftlich unhaltbaren Entscheidungen zu zwingen.

Die wichtigsten Informationen zum Firmenerbe

Nachfolge ohne Testament

In dem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge. Firma oder Firmenanteile werden wie Privatvermögen an Kinder, Ehegatten etc. vererbt. Dabei kann es zu Konflikten mit Gesellschaftsverträgen kommen, die oft Passagen enthalten, wie über Anteile der Firma im Falle des Todes eines Gesellschafters zu verfahren ist.

Einfluss über den Tod hinaus

Wer ein Erbe antritt, übernimmt das Vermögen mit allen Rechten und Pflichten. Er kann frei darüber verfügen, beispielsweise eine geerbte Firma verkaufen. Anders sieht es mit einem Vermächtnis aus, Sie können das Eigentum an Ihrer Firma einer beliebige beliebigen Person übertragen und bestimmte Verhaltensregeln daran knüpfen. Aber Sie können nicht verfügen, dass ein von Ihnen bestimmter Nachfolger Vermächtnis oder Erbe antritt. Beides kann ausgeschlagen werden.

Erben, denen einen Pflichtteil zusteht, haben die Option das Erbe auszuschlagen und statt dessen den Pflichtteil zu verlangen. Da dies ein Anspruch auf Bargeld darstellt, kann dieses Verlangen die Firma ruinieren. Eine Absicherung über eine Versicherung oder Verträge ist möglich.