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  • 1/8

    Wurden Sie enterbt?

    Antworten Sie mit Ja, wenn Sie laut Testament enterbt wurden oder Ihr Erbteil geringer ist als der zu vermutende Pflichtteil, beispielsweise weil der Erblasser die Erbmasse durch Verfügungen verringert hat.

  • 2/8

    Sind Sie Ehegatte oder Kind des Erblasser?

    Ehegatten und Kinder sind sogenannte Erben 1. Ordnung. Ihnen steht ein Pflichtteil zu.

  • 3/8

    Sind Sie Eltern des Erblasser?

    Sie sind ein Erbe 2. Ordnung.Eltern erhalten nur dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder hatte und es auch keine Nachkommen der Kinder gibt.

  • 4/8

    Sind Sie Geschwister des Erblasser?

    Sie haben Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn Ihre Eltern einen Anspruch hätten, diese aber verstorben sind.

  • 5/8

    Sind Sie Enkel des Erblasser?

    Sie haben Anspruch, wenn der Elternteil der Kind des Erblasser war, bereits verstorben ist.Beispiel:Ihr verstorbener Vater war Kind des Erblasser, Ihre Mutter lebt noch - Sie haben einen AnspruchIhr lebender Vater war Kind des Erblasser, Ihre Mutter ist verstorben - Sie haben keinen Anspruch

  • 6/8

    Sie haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil

    Weitere Informationen

  • 7/8

    Gewünschte Kontaktaufnahme

    Bitte teilen Sie mir mit, wie wir sie kontaktieren sollen.

  • 8/8

    Sind Ihre Eingaben korrekt?

    Falls Sie Ihre Angaben nochmal ändern oder überprüfen möchten, dann ist das an diesem Punkt möglich.