Jetzt anrufen und beraten lassen!

030 522 48 12

Gemeinschaftliches Testament

Paar vor Papieren

Als erfahrener Rechtsanwalt im Erbrecht helfen ich bei der Formulierung

Ich kläre Sie umfassend zu allen Folgen des Testaments auf und helfe bei der rechtssicheren Formulierung. Verlassen Sie sich auf den Rat eines erfahrenen Anwalts und verfassen Sie keine gemeinschaftlichen Testamente ohne juristischen Beistand. Das Testament kann Sie stärker binden als Sie es wünschen.

Ihr Experte für Erbrecht in Berlin Lichtenberg

  • Über 18 Jahre Berufserfahrung im Erbrecht.
  • Schnelle Analyse Ihrer Situation.
  • Wir beraten und vertreten Sie kompetent.
  • Gerne versuche ich ohne Streit eine Einigung zu erreichen.
  • Erstbetreuung auch online möglich.

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie mich unter der 030 522 48 12 oder Mobil unter der Nummer 0174 94 26 728 an. Sie können mich bequem über das Kontaktformular erreichen und um mir mit wenigen Klicks Ihr Anliegen teilen.

Ich berate Sie zu den Folgen von gemeinschaftlichen Testamenten

Wenden Sie sich an mich, damit ich Sie umfassend zu dem Thema berate und Sie bei Verfassen unterstütze.

Ich berate Sie umfassend

Die wichtigsten Informationen zum gemeinschaftlichen Testamenten

Das Testament kann, sofern beide Partner leben, jederzeit von einem der Partner widerrufen werden. Der Widerruf ist gültig, sobald der Partner ihn erhält. Das Testament bindet aber nach dem Tod des ersten Partners den anderen im Hinblick auf die im gemeinschaftlichen Testament vereinbarten Nacherben. Falls Sie leibliche Kinder lediglich als Schlusserbe bedenken, kann der überlebende Partner das nicht ändern. (OLG München, Beschluss vom 13. 9. 2010 – 31 Wx 119/10). Der überlebende Partner verliert also seine Testierfreiheit. Wenn aber der eingesetzte Schlusserbe mit keinem der testierenden Ehegatten verwandt oder verschwägert ist, hat der Überlebende das Recht, die Schlusserbeneinsetzung zu ändern. (OLG München, Beschl. v. 07.12.2017 – 31 Wx 529/17).

Sie können, sofern keine wechselbezüglichen Vereinbarungen enthalten sind, ein gemeinsame Testament jederzeit widerrufen. Außerdem wird nach § 2077 BGB das gemeinschaftliche Testament unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod eines der Erblasser geschieden wird. Gleiches gilt, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren. Das heißt wenn der Erblasser die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag des Ehepartner zugestimmt hatte.

Steuerliche Problematik

Alle gemeinsamen Testamente die einen Schlusserben einsetzen, können in im Hinblick auf die Erbschaftsteuer problematische sein. Bei großen Vermögen ist es ratsam diese rechtzeitig an die Schlusserben weiter zu leiten.